Am Montag, den 8. Februar 2021, hat der Bund die Coronavirus-Impfverordnung -- CoronaImpfV (auch bekannt als sogenannte Impf-Prioritätenliste) aktualisiert.
Eine Änderung betrifft die Kindertagespflegepersonen. Diese sind nun in § 4 Absatz 1 Nr. 8 zusammen mit den Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder als Lehrkräfte tätig sind, als Personen, die in der Kindertagespflege tätig sind, aufgeführt.
Die am 08.02.2021 im Bundesanzeiger veröffentlichte Verkündung des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie hier nachlesen.
"Bürgermeister erzählen - Teil 2: Tharandt"
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