Das Kultusministerium hat am 22. November 2021 aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb veröffentlicht.
Sie basieren auf der Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 20. November 2021.
In allen sächsischen Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) sind die nötigen Strukturen zu schaffen, um den eingeschränkten Regelbetrieb umzusetzen. In Kindertagespflegestellen findet die Betreuung im Regelbetrieb statt.